Wir diskutierten gerade die Verantwortung von Unternehmen für die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter, als ein befreundeter Schweizer Managementprofessor die Schweizer Sicht wie folgt formulierte:

„Bei uns sind Unternehmen nicht dafür verantwortlich, Mitarbeitern dauerhaft Arbeitsplätze zu geben! Sie sind dafür verantwortlich, die Mitarbeiter dauerhaft arbeitsfähig zu halten

Im Schweizer Management versteht man darunter einerseits Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Sicherheit der Arbeitnehmer. Vor allem aber ist hinter dieser Forderung die Frage angelegt, ob ein Mitarbeiter sich beständig weiterentwickelt hat und über angemessene, aktuelle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt, um am Arbeitsmarkt einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Aus diesem Blickwinkel ist Weiterbildung kein Bonus oder keine Gefälligkeit des Arbeitgebers für den Mitarbeiter. Weiterbildung ist eine erforderliche Investition in die Arbeitsfähigkeit derjenigen Menschen, deren Arbeitskraft sich ein Unternehmen aktuell bedient.

Gerade in Phasen des Personalabbaus wird die Frage der sozialen Verantwortung von Unternehmen oft diskutiert. Auch in Deutschland kann ein Wirtschaftsunternehmen keine Garantie für Arbeitsplätze abgeben. Es kann und darf allerdings im Gegenzug auch nicht die (Mit-) Verantwortung dafür abgeben, dass Mitarbeiter für gleichwertige Beschäftigungsangebote in anderen Unternehmen und Branchen geeignet sind.

Ein Unternehmen muss sich also die Frage gefallen lassen,
wie viel es regelmäßig in „Wartung, Erhalt und Erneuerung“ seiner Mitarbeiter(-kompetenzen) investiert? Wie sieht es dazu bei Ihnen im Unternehmen aus?